Zentrale Speicherung aller Gesundheitsdaten mit Pseudonymisierung und Pseudo-Datenschutz

Ab Oktober sollen die Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten in einer zentralen Datenbank zu Forschungszwecken gespeichert werden – ohne aktive Einwilligung der Versicherten und ohne Möglichkeit, zu widersprechen. So wurde es mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Forschung klingt gut, Forschung ist gut. Gerade bei seltenen chronischen Erkrankungen scheint es in Deutschland an systematischer Forschung zu fehlen. Das Problem aber bei der Forschungsdatenbank: Der Datenschutz wurde nicht mitgedacht. Wer sich durch die sprachlichen Wirrungen und Windungen dieses Gesetzes wühlt, dem kann schon mal schwindelig werden – wer alles Zugriff beantragen kann, ohne dass irgendwie festgeschrieben steht, wie genau die Anonymität der Versicherten sichergestellt wird, wie genau Missbrauch verhindert oder zumindest so unwahrscheinlich wie möglich gemacht wird…

… gegen diese Art der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens hat Constanze Kurz vom Chaos Computer Club, gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Klage eingereicht. Und es gibt einen ersten Erfolg: Im Eilverfahren wurde entschieden, dass ihre persönlichen Gesundheitsdaten vorerst nicht gespeichert werden dürfen. Die Entscheidung darüber, was das für die anderen 70 Millionen gesetzlich Versicherten bedeutet, steht noch aus. Aber das Eilverfahren macht Hoffnung, dass Deutschlands Gerichte nicht ganz so blind dieser Art der Digitalisierung folgen werden, wie es Bundestag und Bundesrat bislang tun.

Quelle DLF Kultur (ab min 16:30 Uhr)

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