Zentrale Speicherung aller Gesundheitsdaten mit Pseudonymisierung und Pseudo-Datenschutz
Ab Oktober sollen die Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten in einer zentralen Datenbank zu Forschungszwecken gespeichert werden - ohne aktive Einwilligung der Versicherten und ohne Möglichkeit, zu widersprechen. So wurde es mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Forschung klingt gut, Forschung ist gut. Gerade bei seltenen chronischen Erkrankungen scheint es in Deutschland an…
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Zentrale Speicherung aller Gesundheitsdaten mit Pseudonymisierung und Pseudo-Datenschutz