Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern bezieht Stellung zur ePA und der „industriellen Verwertung“ von Patientendaten.

Im aktuellen KV-Journal der KVMV bezieht der KV-Justitiar Thomas Schmidt Stellung zur ePA und zu aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen. (s. a. ÄND)

Der besseren industriellen Verwertbarkeit dient auch die elektronische Patientenakte. Mit ihr wird nicht nur das Verhältnis Arzt-Patient um einen Zentralserver ergänzt, vielmehr verlassen so auch intimste Daten die Arztpraxis und könnten zum Gegenstand von Handel und Manipulation werden. Für die Zukunft ist zu befürchten, dass der Patient zum Objekt eines allseitigen Datenaustauschs wird und der Arzt immer weniger seinen originären Aufgaben nachgehen kann.
Hinzu kommt eine Verlagerung ambulanter Aufgaben in das Umfeld stationärer Einrichtungen, wodurch der Patient seines üblichen sozialen Umfeldes beraubt und zunehmend zum Gegenstand der Digitalisierung wird. Während in einer funktionierenden Arztpraxis das medizinische Interesse neben den zu behandelnden gesundheitlichen Problemen immer auch dem sozialen Umfeld gilt, wird der Patient in der Hand eines MVZ immer mehr zum Objekt von Gewinnerzielung und Profitmaximierung, …

Industrielle Verwertung von Patientendaten.

Die meisten publizierten Argumente für die Nutzung der ePA und der Notfalldaten (NFDM) versuchen dem Patienten zu suggerieren, dass dieser „digitale Fortschritt“ in erster Linie der „Unterstützung ihrer persönlichen medizinischen Behandlung“ (Stellungnahme Petitionsausschuss. BT-Drucksache 19/30452) dient. Sollen denn mit solchen Aussagen Patienten (und Volksvertreter) nur „aufs Glatteis geführt“ werden? Gibt es denn Indizien für eine beabsichtige „industrielle Verwertung“?

In §373 SGB V ist die Rede von den „erforderlichen Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen“ (Abs. 1). „Für die informationstechnischen Systeme …  trifft die Gesellschaft für Telematik im Benehmen mit … den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden … die erforderlichen Festlegungen … zu den offenen und standardisierten Schnittstellen nach § 371 …“ (Abs. 3).

Wo bewegen wir uns da? Rolf Lenkewitz ist ein sehr kompetenter und engagierter ITler (Systemadministrator und Künstler), der Ahnung hat, wo wir alle überfordert sind. In seiner Zusammenfassung geht es um Snomed, XML und FHIRE. Es geht um Standards der Informationsgewinnung und Auswertung, die auch in den chinesischen Überwachungssystemen benutzt werden. ePA, eRezept, eAU, HBA benutzen diese Standards, so dass die Daten „inhaltlich“ maschinenlesbar werden. Wie der Siegener Hausarzt und Internist Wilfried Deiss schreibt:

Das sind die Digital-Technologien, mit denen der frei formulierte Text in Ihren Arztberichten/ Krankenhausberichten in der ePatientenakte maschinenlesbar wird. Algorithmen werden Arztberichte lesen. Und nicht nur das, Algorithmen verarbeiten auch Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, vermutlich auch Medikationspläne und die Mails, die sich ÄrztInnen zusenden.

Diese Aufarbeitung der Patientendaten für die Massenverwertung wäre für die „persönliche medizinische Behandlung“ unnötig, aber darum geht es allem Anschein nach wirklich nicht!!!

Und da hat die KVMV recht und das ist schon ein ziemlicher Mist!

LG

L. Seite

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