Bitte zeichnen: Petition gegen die geplante Opt-Out-Regelung der elektronischen Patientenakte

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis  der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).

Begründung:

Das für dieses Jahr geplante DIGITALGESETZ sieht vor, daß die elektronische Patientenakte  für alle BürgerInnen automatisch ab Geburt auf zentralen Speichern (Servern) angelegt wird.   Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen (OPT OUT). Eine solche Widerspruchslösung ist bei der Organspende vom Bundestag abgelehnt worden. Aber bei intimen, medizinischen Daten soll sie eingeführt werden? Das ist nicht akzeptabel.

Laut dem geplanten GESUNDHEITSDATENNUTZUNGSGESETZ soll Forschern,wie auch anderen Nutzern Zugang zu diesen Daten gegeben werden.

Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen – damit wird die Schweigepflicht abgeschafft. Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Private Gedanken und persönliche Informationen , die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher. Der IT-Konzern Bitmarck, Dienstleister für 80 Krankenkassen, wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht.

 Zentrale Datenspeicher sind nie sicher – deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte  ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!


Anm.: Da die Petition noch nicht freigegeben worden ist, kann sie noch nicht online gezeichnet werden. Der Link folgt, sobald es möglich ist. Bis dahin können Unterschriften auch auf Papier gesammelt werden.


Petition an den Deutschen Bundestag Nr. 150309

Die elektronische Patientenakte (ePa) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN)

(Name, Anschrift, Unterschrift)

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