Das medizinische Forschungsdatenzentrum steht in der Kritik. Wir befürchten, dass kritische Gesundheitsdaten über ca. 80 % der Bevölkerung, die dort gespeichert sind, missbraucht werden können.
Mit dem sogenannten Digitale-Versorgung-Gesetz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Ende 2019 die rechtlichen Grundlagen geschaffen für ein sogenanntes medizinisches Forschungsdatenzentrum. Damit soll die bisherige Pseudonymdatenbank mit Abrechnungsdaten aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die bisher vorrangig für Zwecke des GKV-Risikostrukturausgleichs genutzt wurde, zu einer bundesweiten umfassenden Medizinforschungsdatenbank ausgebaut werden, in der nicht nur GKV-Abrechnungsdaten, sondern Medizindaten aus vielen anderen Bereichen zu einzelnen Patienten unter Pseudonym zentral gespeichert werden. Als Datenquellen sind bisher vorgesehen das Implantateregister sowie die derzeit in der Einführung befindliche elektronische Patientenakte. Weitere Ressourcen sind in der Planung.
Was für die medizinische Forschung absolut sinnvoll und nötig ist, ist – so wie bisher geplant – aus Datenschutzsicht ein Skandal und verfassungswidrig: Die Daten werden nicht nur unabhängigen Medizinforschenden zur Verfügung gestellt, sondern auch den Verbandsakteuren im Gesundheitsbereich und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst. Das Zentrum wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet, einer dem BMG nachgeordneten Behörde. Über die Nutzung der Daten entscheiden BfArM-Mitarbeiter in einem wenig transparenten Verfahren, das keine Unabhängigkeit gewährleistet. Die Betroffenenrechte sind nicht geregelt.
Der Vortrag beschreibt die Planungen sowie die rechtlichen Regelungen und begründet die nötigen Änderungen, mit denen das Forschungszentrum zu einer sinnvollen und datenschutzkonformen Einrichtung im Interesse des medizinischen Fortschritts gemacht werden kann.
Der Referent Dr. Thilo Weichert war von 2004 bis 2015 Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und arbeitet nun im Netzwerk Datenschutzexpertise.
Veranstalter:
der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V.,
die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main,
die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und
der Club Voltaire Frankfurt.
Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Sechs Veranstaltungen fanden 2021 bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet, die fertig gestellten Videos sind hier verfügbar:
https://tube.tchncs.de/c/egk/videos
Mit dem sogenannten Digitale-Versorgung-Gesetz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Ende 2019 die rechtlichen Grundlagen geschaffen für ein sogenanntes medizinisches Forschungsdatenzentrum. Damit soll die bisherige Pseudonymdatenbank mit Abrechnungsdaten aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die bisher vorrangig für Zwecke des GKV-Risikostrukturausgleichs genutzt wurde, zu einer bundesweiten umfassenden Medizinforschungsdatenbank ausgebaut werden, in der nicht nur GKV-Abrechnungsdaten, sondern Medizindaten aus vielen anderen Bereichen zu einzelnen Patienten unter Pseudonym zentral gespeichert werden. Als Datenquellen sind bisher vorgesehen das Implantateregister sowie die derzeit in der Einführung befindliche elektronische Patientenakte. Weitere Ressourcen sind in der Planung.
Was für die medizinische Forschung absolut sinnvoll und nötig ist, ist – so wie bisher geplant – aus Datenschutzsicht ein Skandal und verfassungswidrig: Die Daten werden nicht nur unabhängigen Medizinforschenden zur Verfügung gestellt, sondern auch den Verbandsakteuren im Gesundheitsbereich und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst. Das Zentrum wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet, einer dem BMG nachgeordneten Behörde. Über die Nutzung der Daten entscheiden BfArM-Mitarbeiter in einem wenig transparenten Verfahren, das keine Unabhängigkeit gewährleistet. Die Betroffenenrechte sind nicht geregelt.
Der Vortrag beschreibt die Planungen sowie die rechtlichen Regelungen und begründet die nötigen Änderungen, mit denen das Forschungszentrum zu einer sinnvollen und datenschutzkonformen Einrichtung im Interesse des medizinischen Fortschritts gemacht werden kann.
Der Referent Dr. Thilo Weichert war von 2004 bis 2015 Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und arbeitet nun im Netzwerk Datenschutzexpertise.
Veranstalter:
der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V.,
die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main,
die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und
der Club Voltaire Frankfurt.
Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Sechs Veranstaltungen fanden 2021 bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet, die fertig gestellten Videos sind hier verfügbar:
https://tube.tchncs.de/c/egk/videos
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Pressemitteilung des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. zur
Online-Veranstaltung am Donnerstag, den 26. August 2021, 19:00 Uhr
mit Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise
Einwahl-Link: https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung
Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.
mit Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise
Einwahl-Link: https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung
Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.