Gesellschaft für Informatik warnt vor Grundrechts­beeinträchtigungen

Würden Ärzte auf der Grundlage des Digitale-Versorgung-Gesetzes gezwungen, „mit teilweise unsicheren IT-Systemen des Gesundheitswesens digitalisierte Patientendaten zu übermitteln, so drohen schwere, nicht mehr rückgängig zu machende Grundrechtsbeeinträchtigungen für die betroffenen Patienten“ warnt Prof. Hannes Federrath, Präsident der Gesellschaft für Informatik. https://www.aend.de/article/210543 Angesichts der hohen Sensibilität von Patientendaten müsse erst für deren Sicherheit gesorgt werden, bevor neue digitale Prozesse im Gesundheitswesen installiert werden. „Die von ärztlicher Seite vorangetriebene, den gleichen Gegenstand betreffende Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf einstweilige Anordnung 1 BvR 2796/20 gegen das Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (BGBl. I S. 2562ff.) bietet nach Auffassung der Gesellschaft für Informatik nun die Gelegenheit, zunächst den aktuellen Zustand der IT-Sicherheit genauer zu ermitteln, bevor weitere Schritte der Digitalisierung des Gesundheitswesens unternommen werden“.

Dieser Artikel im ÄND (ÄrzteNachrichtenDienst) beleuchtet zwar nicht, ob TI und ePA für Arzt, Psychotherapeut oder Patient irgendeinen Sinn machen (was in der gegenwärtig vom BMG erzwungenen Form eher verneint werden muss!), aber auch davon unabhängig scheint eine Gesellschaft, die mit Sicherheit dem technischen Fortschritt grundsätzlich positiv gegenüber steht, hier deutlich warnen zu müssen! Prima!

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Henning Heck

    Wichtiger Beitrag vom BSI.
    Zum technischen Fortschritt: Dieser Koloss namens Telematik-Infrastruktur wird als großer Fortschrittswurf verkauft, dabei verhindert er seit Jahren smarte dezentrale digitale Lösungen und damit echten Fortschritt. Einen technischen Fortschritt, der jetzt, in der Corona-Krise, besonders wertvoll gewesen wäre.

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